Kur- und Tourismusförderungstaxe

Mit der Gründung des Tourismusverein Landschaftspark Binntal war eine Vereinheitlichung der Kurtaxenreglemente in den drei Gemeinden, Ernen, Binn und Grengiols notwendig. Dieses einheitliche Reglement wurde vom Staatsrat im Juni 2020 genehmigt und ist somit in Kraft getreten. 

Um den Gästen ein attraktives Angebot zu ermöglichen, wurde entschieden, einen leicht höheren Kurtaxenansatz anzustreben.

Das Kurtaxenreglement

Mit dem Kurtaxenreglement werden Nächte für Ferienwohnungen und Maiensässe pauschal abgerechnet. Dies ist im Walliser Tourismusgesetz so vorgesehen. Hotels, Camping, Berghütten und Gruppenunterkünfte rechnen weiterhin effektiv ab.

Die Kurtaxe ist eine zweckgebundene Abgabe, die wieder vollumfänglich den Gästen zugutekommt. Damit wird touristische Infrastruktur unterhalten, sowie die Leistungen der Gästekarte finanziert.

Die Tourismusförderungstaxe

Die Tourismusförderungstaxe dient zur Stärkung der Destination und deren Angebote. Diese Erträge dürfen ausschliesslich zur Finanzierung von Massnahmen zur Tourimusförderung verwendet werden. 

Taxpflichtig sind alle juristischen und natürlichen Personen sowie selbständig Erwerbende, aber auch Vermieter von Ferienwohnungen, die direkt oder indirekt vom Tourismus profitieren.

Sie wird in den drei Gemeinden Binn, Ernen und Grengiols separat geregelt und ein Mal pro Jahr verrechnet:

Wie wird die Kurtaxenpauschale berechnet?

Mit der Pauschale sind alle Übernachtungen im entsprechenden Objekt abgegolten. Die Pauschale wird dann aus drei Faktoren berechnet:

  • Anzahl Betten (Der Bettenfaktor wird anhand der Wohnungsgrösse definiert. Diese Anzahl Betten sind definiert und können nicht verändert werden.)
  • durchschnittliche Belegung (28 Nächte)
  • Kurtaxenansatz (CHF 3.50)

Wohnungsgrösse

Kurtaxenpauschale

bis 2.5 Zimmer (2 Betten) CHF 196.00
3 - 3.5 Zimmer (4 Betten) CHF 392.00
ab 4 Zimmer und grösser (5 Betten) CHF 490.00
Maiensässe und Alphütten CHF 98.00

Die Kurtaxe darf den Gästen weiterverrechnet werden: Erwachsene (ab 16.Jahren) CHF 3.50, Kinder zwischen 6-16 Jahren CHF 1.75. Die Kurtaxe kann, muss aber nicht, weiterverrechnet werden.

Wohin fliessen die Kurtaxengelder?

Die Kurtaxenerträge werden in den Gemeinden Ernen, Binn und Grengiols vom Landschaftspark Binntal für jene Aufgaben eingesetzt, die den Gästen zugutekommen. Insbesondere werden die Kurtaxengelder für den Betrieb eines Informations- und Reservationsdienstes, die Animation von Ort und die Erstellung und Betrieb von Anlagen, die dem Tourismus, dem Sport oder der Kultur dienen, verwendet. Jene Angebote, die bereits unter «Gästekarte» aufgeführt sind, werden hier nicht nochmal gelistet. Nachfolgend werden Leistungen dargelegt.

Information:

  • Betreuung der Gäste persönlich, telefonisch und via E-Mail
  • Bewirtschaftung der modernen Gästekommunikation und des Marketings 
  • Entwicklung verschiedener Informationsbroschüren
  • Bereitstellung einer Reservierungsplattform und Unterstützung für Eigentümer von Ferienwohnungen

Infrastruktur und Dienstleistungen:

Die Gäste im Landschaftspark Binntal können viele Angebote nutzen – häufig kostenlos auch ohne Vorweisen der Gästekarte. Die Bereitstellung wird aus den Kurtaxengeldern finanziert. Einige dieser Angebote werden vom Tourismusverein Landschaftspark Binntal co-finanziert.

  • Winterangebote: Schlittelwege, Winterwanderwege, Langlaufloipen, Natureisbahn Grengiols Spiel- und Sportanlagen inkl. Grillstellen
  • Zauberwald in Ernen
  • Grube Lengenbach
  • Transport: Spätverbindungen nach Ernen – Binn und Mühlebach – Steinhaus
  • Bus Alpin

Kulturbeiträge

  • Musikdorf Ernen
  • Binner Kulturabende
  • Hackbrettfestival
  • Forum Ernen
  • TWINGI Kunstaustellung
  • Kultur Grengiols

Diverses

  • Coworking Space Ernen
  • Vermarktung dieser Anlässe

Das Inkasso der Kurtaxe haben die Destinationsgemeinden vertraglich an den Tourismusverein Landschaftspark Binntal delegiert. Diese organisiert, realisiert und überwacht den Inkasso-Prozess.

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