Die Projektgruppe Dorfkernerneuerung hat ein „Reglement über die Sanierung von Gebäuden zu Wohnzwecken im Dorfkern“ zuhanden der Parkgemeinden ausgearbeitet. Das Ziel dabei ist, Gebäudeeigentümern im Dorfkern einen finanziellen Anreiz zu bieten.
Die Projektgruppe Dorfkernerneuerung hat ein „Reglement über die Sanierung von Gebäuden zu Wohnzwecken im Dorfkern“ zuhanden der Parkgemeinden ausgearbeitet. Das Ziel dabei ist, Gebäudeeigentümern im Dorfkern einen finanziellen Anreiz bei Sanierungen und Umbauten zu bieten. Die Urversammlungen der Gemeinden Binn, Ernen, Grengiols und Goms haben das Förderreglement gutgeheissen. Die Homologation durch den Kanton steht derzeit nur noch bei der Gemeinde Goms aus. In allen anderen Gemeinden können Einwohner ein Gesuch zur finanziellen Unterstützung ihres Sanierungsvorhabens stellen und erhalten bis zu 30'000 Franken als à-fonds-perdu Beitrag von der Gemeinde, sofern sie anspruchsberechtigt sind. Das Reglement mit den Kriterien ist auf der Website des Landschaftsparks (unter Service/Dorfkernerneuerung) sowie den jeweiligen Gemeindeseiten aufrufbar.