Zweitheimische

Sie besitzen im Landschaftspark Binntal eine Ferien- oder Zweitwohnung? Toll! Hier erhalten Sie einen Einblick in gängige Fragen rund ums Thema Zweit- und Ferienwohnung. 

Erst einmal vorab: schön, dass Sie da sind! Für Zweitwohnungen wird eine Kurtaxenpauschale erhoben. Dadurch haben Sie und ihre Gäste auch das Anrecht auf eine Gästekarte. Sollten Sie Ihre Wohnung vermieten, können Sie diese Gästekarten digital selbst ausstellen. Alle notwendigen Informationen zu Kur- und Tourismusförderungstaxe sowie zur Erstellung der Gästekarten finden Sie in den nächsten Abschnitten. Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden unserer Tourismusteams gerne zur Verfügung. 

Vermietung von Ferienwohnungen

Um Sie als Vermieter und Gastgeber bestmöglichst zu unterstützen, haben wir auf dieser Seite nützliche Informationen und Formulare zu Ihrer Verfügung zusammengestellt. 

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit in den Tourismusbüros kostenlos «Gästeinformationsordner» zu beziehen, die Sie in Ihrer Ferienwohnung den Gästen bereitstellen können…
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Kur- und Tourismus-Förderungstaxe

Mit der Gründung des Tourismusverein Landschaftspark Binntal war eine Vereinheitlichung der Kurtaxenreglemente in den drei Gemeinden, Ernen, Binn und Grengiols notwendig. Dieses einheitliche

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Gästekarten erstellen

Mit der Ausstellung der befristeten Gästekarten an die Gäste registrieren Sie gleichzeitig den Eintrag ins Meldewesen, wobei keine weiteren Meldungen erforderlich sind. Die Gästekarte kann

Die digitale Gästekarte wird nach der Online-Registration durch den Wohnungseigentümer via E-Mail aufs Smartphone des Gastes versandt. Bei Bedarf kann diese jedoch auch…
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Weitere Dienstleistungen

Sie sind nicht vor Ort und sind dankbar, wenn Sie Unterstützung bei der Vermietung Ihrer Ferienwohnung haben? In der Region gibt es Anbieter unterschiedlicher Dienstleistenden. So wird die Vermietung

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Das Externe-Buchungstool ist nicht Barrierefrei