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Neues Kurtaxenreglement

Aktuell gibt es in den Gemeinden Binn, Ernen und Grengiols drei verschiedene Kurtaxenreglemente. Dies soll in den kommenden Monaten geändert werden. Am 27. Oktober fand eine Informations-Veranstaltung für die Ferienwohnungsbesitzer/-innen im Park statt.

2017 entschieden sich die Gemeinden Binn, Ernen und Grengiols, touristisch verstärkt zusammenzuspannen, und gründeten den Tourismusverein Landschaftspark Binntal. Vom Kanton erhielten die Gemeinden eine Frist von drei Jahren, um die unterschiedlichen Kurtaxenreglemente zu harmonisieren. Eine Lenkungsgruppe mit Vertretern aus den Gemeinden, aus der Hotellerie/Gastronomie und Ferienwohnungsbesitzer/innen erarbeitete in den vergangenen Monaten ein neues Kurtaxenreglement und eine attraktive Gästekarte.

Einfachere Abrechnung

Aktuell gibt es in den Gemeinden verschiedene Kurtaxenansätze und Berechnungsformen. In Grengiols wird für Ferienwohnungen eine Pauschale erhoben, während in Binn und Ernen personalisierte Jahrespauschalen gelöst oder die Nächte effektiv abgerechnet werden können, wobei die Ansätze verschieden hoch sind. Neu soll in allen Gemeinden die sogenannte Objektpauschale, eine pauschalisierte Abrechnung pro Ferienwohnung, eingeführt werden.

Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Abrechnung ist nur noch einmal im Jahr notwendig, was die Handhabung sowohl für die Eigentümer als auch für den Tourismusverein Landschaftspark Binntal erleichtert. Zudem sind mit der Objektpauschale pro Ferienwohnung alle Übernachtungen inbegriffen. Den Vermietern ist es freigestellt, ob sie die Kurtaxe ihren Gästen weiterverrechnen möchten oder diese im Mietpreis enthalten ist. Wichtig ist: Die Kurtaxe ist eine zweckgebundene Abgabe, die wiederum vollumfänglich den Gästen zugutekommt. Damit können touristische Infrastrukturen instandgehalten werden, aber auch Reduktionen auf Angebote gewährleistet werden.

Berechnungsgrundlagen

Künftig gibt es eine pauschale Abrechnung pro Ferienwohnung, alle Übernachtungen sind inklusive (siehe Abbildung unten). Die Kurtaxe unterscheidet sich je nach Grösse der Wohnung, wobei folgende Annahmen getroffen wurden:

Die durchschnittliche Belegung wird mit 28 Nächten pro Jahr veranschlagt, der Kurtaxenansatz beträgt CHF 3.50 pro Nacht. Für Hotels, Campingplätze, Gruppenunterkünfte und Berghütten (SAC) wird die Kurtaxe weiterhin aufgrund der effektiven Übernachtungszahlen abgerechnet.

Attraktive Gästekarte

Die heutige Gästekarte ist nicht benutzer-freundlich und für die Gäste kompliziert. Deshalb wurde beim Ausarbeiten der neuen Gästekarte Wert darauf gelegt, für die Gäste einen echten Mehrwert zu schaffen. Künftig erhalten sie Vergünstigungen und kostenlosen Zutritt in den Bereichen Transport, Kultur, Sport und Naturerleb-nisse. Daneben wird mit der Kurtaxe wie bisher der Unterhalt der Winterwanderwege, der Spielanlagen und Grillstellen und der Eisbahn finanziert. Auch der Spielplatz im Zauberwald, die Postauto-Spätverbindung Binn–Ernen–Fiesch und der Bus alpin erhalten Beiträge. Der Unterhalt und die Aufrechterhaltung dieser Angebote sind für den Tourismus zentral, auch wenn sie von den Gästen nicht direkt wahrgenommen werden.

Präsentation vom Infoanlass am 27. Oktober 2019

 
 

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