Kur- und Tourismusförderungstaxe
Mit der Gründung des Tourismusverein Landschaftspark Binntal war eine Vereinheitlichung der Kurtaxenreglemente in den drei Gemeinden notwendig. Seit das Walliser Tourismusgesetz in Kraft getreten ist, ist die Kurtaxe nicht mehr plafoniert. Das heisst, höhere Kurtaxenansätze sind möglich.
Um den Gästen ein attraktives Angebot zu ermöglichen, wurde entschieden, einen leicht höheren Kurtaxenansatz anzustreben.
Das Kurtaxenreglement
Die Tourismusförderungstaxe
Wie wird die Kurtaxenpauschale berechnet?
Mit der Pauschale sind alle Übernachtungen im entsprechenden Objekt abgegolten. Die Pauschale wird dann aus drei Faktoren berechnet:
- Anzahl Betten (Der Bettenfaktor wird anhand der Wohnungsgrösse definiert. Diese Anzahl Betten sind definiert und können nicht verändert werden.)
- durchschnittliche Belegung (28 Nächte)
- Kurtaxenansatz (CHF 3.50).
Wohnungsgrösse |
Kurtaxenpauschale |
bis 2.5 Zimmer (2 Betten) | CHF 196.00 |
3 - 3.5 Zimmer (4 Betten) | CHF 392.00 |
ab 4 Zimmer und grösser (5 Betten) | CHF 490.00 |
Maiensässe und Alphütten | CHF 98.00 |
Die Kurtaxe darf den Gästen weiterverrechnet werden: Erwachsene (ab 16.Jahren) CHF 3.50, Kinder zwischen 6-16 Jahren CHF 1.75. Die Kurtaxe kann, muss aber nicht, weiterverrechnet werden.
Wohin fliessen die Kurtaxengelder?
Die Kurtaxenerträge werden in den Gemeinden Ernen, Binn und Grengiols vom Landschaftspark Binntal für jene Aufgaben eingesetzt, die den Gästen zugutekommen. Insbesondere werden die Kurtaxengelder für den Betrieb eines Informations- und Reservationsdienstes, die Animation von Ort und die Erstellung und Betrieb von Anlagen, die dem Tourismus, dem Sport oder der Kultur dienen, verwendet. Jene Angebote, die bereits unter «Gästekarte» aufgeführt sind, werden hier nicht nochmal gelistet. Nachfolgend werden Leistungen dargelegt.
Information:
- Gästebetreuung vor Ort, per Telefon und per Mail
- Bewirtschaftung der Internetseite und weiterer digitaler Kanäle
- Erstellen von diversem Prospektmaterial
- Bereitstellen einer Buchungsplattform und Support der Zweitwohnungsbesitzenden
Infrastruktur und Dienstleistungen:
Die Gäste im Landschaftspark Binntal können viele Angebote nutzen – häufig kostenlos auch ohne Vorweisen der Gästekarte. Die Bereitstellung wird aus den Kurtaxengeldern finanziert. Einige dieser Angebote werden vom Tourismusverein Landschaftspark Binntal co-finanziert.
- Winterangebote: Schlittelwege, Winterwanderwege, Langlaufloipen, Natureisbahn Grengiols Spiel- und Sportanlagen inkl. Grillstellen
- Zauberwald in Ernen
- Grube Lengenbach
- Transport: Spätverbindungen nach Ernen – Binn und Mühlebach – Steinhaus
- Bus Alpin
Kulturbeiträge
- Musikdorf Ernen
- Binner Kulturabende
- Hackbrettfestival
- Forum Ernen
- TWINGI LAND ART
- Kultur Grengiols
Diverses
- Coworking Space Ernen
Vermarktung dieser Anlässe
Das Inkasso der Kurtaxe haben die Destinationsgemeinden vertraglich an den Tourismusverein Landschaftspark Binntal delegiert. Diese organisiert, realisiert und überwacht den Inkasso-Prozess.