Kur- und Tourismusförderungstaxe
Mit der Gründung des Tourismusverein Landschaftspark Binntal war eine Vereinheitlichung der Kurtaxenreglemente in den drei Gemeinden notwendig. Seit das neue Walliser Tourismusgesetz in Kraft getreten ist, ist die Kurtaxe nicht mehr plafoniert. Das heisst, höhere Kurtaxenansätze sind möglich.
Um den Gästen ein attraktives Angebot zu ermöglichen, wurde entschieden, einen leicht höheren Kurtaxenansatz anzustreben.
Das neue Kurtaxenreglement
Mit dem neuen Kurtaxenreglement werden Nächte für Ferienwohnungen und Maiensässe pauschal abgerechnet. Dies ist im Walliser Tourismusgesetz so vorgesehen. Hotels, Camping, Berghütten und Gruppenunterkünfte rechnen weiterhin effektiv ab.
Die Kurtaxe ist eine zweckgebundene Abgabe, die wieder vollumfänglich den Gästen zugutekommt. Damit wird touristische Infrastruktur unterhalten, sowie die Leistungen der Gästekarte finanziert.
Kurtaxenreglement Grengiols
Reglement Tourismusförderungstaxe Grengiols
Wie wird die Kurtaxenpauschale berechnet?
Mit der Pauschale sind alle Übernachtungen im entsprechenden Objekt abgegolten. Die Pauschale wird dann aus drei Faktoren berechnet:
- Anzahl Betten (Der Bettenfaktor wird anhand der Wohnungsgrösse definiert. Diese Anzahl Betten sind definiert und können nicht verändert werden.)
- durchschnittliche Belegung (28 Nächte)
- Kurtaxenansatz (CHF 3.50).
Wohnungsgrösse |
Kurtaxenpauschale |
bis 2.5 Zimmer (2 Betten) | CHF 196.00 |
3 - 3.5 Zimmer (4 Betten) | CHF 392.00 |
ab 4 Zimmer und grösser (5 Betten) | CHF 490.00 |
Maiensässe und Alphütten | CHF 98.00 |
Die Kurtaxe darf den Gästen weiterverrechnet werden: Erwachsene (ab 16.Jahren) CHF 3.50, Kinder zwischen 6-16 Jahren CHF 1.75. Die Kurtaxe kann, muss aber nicht, weiterverrechnet werden.