Forst- und Flurstrassen

Im Gebiet des Landschaftparks Binntal gibt es viele Forst- und Flurstrassen zu entdecken. Die Nutzung derer, inbesondere für den motorisierten Gebrauch ist reglementiert. Über die Nutzung entscheiden die jeweiligen Gemeinden.

Binn
Die Nutzung der Alp-, Flur- und Forststrassen auf dem Gebiet der Gemeinde Binn wird aufgrund des Naturschutzes, der Umweltbelastung und des erhöhten Unterhaltsaufwandes eingeschränkt. Die entsprechenden Strassen können nur mit einer Sonderbewilligung der Gemeinde befahren werden.
Verkehrs-, und Polizeireglement der Gemeinde Binn

Ernen
Ab 1. Mai 2025 ist für die Nutzung der Forststrassen eine kostenpflichtige Bewilligung erforderlich.
Die Bewilligung kann wie folgt bezogen und bezahlt werden:
-Über Parkingpay
-Via TWINT
-Im Gemeindebüro, Tourismusbüro Ernen, Berghotel Chäserstatt oder SportCafé Ernen
Gebührenübersicht Forststrassen
Parkingpay

Grengiols
Auf dem Gemeindegebiet von Grengiols muss eine Fahrbewilligung zur Nutzung der Forststrassen erworben werden. Diese ist entweder online oder in der Gemeindekanzlei Grengiols sowie in den Tourismusbüros des Parkgebiets zu beziehen.
Bewilligung Forstrassen
 

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