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Schutzgebiete

Das Binntal verfügt über eine Vielzahl an Landschafts- und Naturschutzgebieten von nationaler, kantonaler und kommunaler Bedeutung.

Landschaftsschutzgebiet Binntal

1964 schlossen die Gemeinde Binn, der Walliser Bund für Naturschutz (heute Pro Natura Wallis) und die Sektion Monte Rosa des Schweizer Alpen-Clubs einen Vertrag zum Schutz des Binntals ab, was einer Pionierleistung des Alpenschutzes gleichkam.

Im Vertrag wurde der Ausbau der Wasserkraftnutzung für die Dauer von 100 Jahren untersagt sowie der Verzicht auf Zweitwohnungsbau und auf touristische Erschliessungsanlagen festgeschrieben.

Begegnen Sie der einmaligen Natur- und Kulturlandschaft im BLN-Gebiet mit Respekt und schonen Sie die Tier- und Pflanzenwelt, indem Sie keine Pflanzen mitnehmen, die Tiere möglichst wenig stören, keine Abfälle liegen lassen und auf das Campieren verzichten. Vielen Dank!

Weitere Schutzgebiete im Landschaftspark Binntal

Über 5000 Hektaren des Landschaftsparks Binntal werden im nationalen Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler als Schutzgebiete aufgeführt.

Besonders erwähnenswert sind die über das ganze Gebiet des Parks verteilten 83 Hektaren Trockenwiesen und -weiden, eine 352 Hektare grosse Moorlandschaft von nationaler Bedeutung – eingebettet in die Albrunhochebene zwischen Mittlenberghütte, Ofenhorn und Albrunpass –, sowie ein Flachmoor von nationaler Bedeutung im Oxenfeld.

Als Schutzzonen des Parks gelten auch sämtliche Fliessgewässer – insbesondere die Binna und die Rhone inklusive Seitenbächen.

Nicht nur die Natur geniesst im Landschaftspark Binntal vorzüglichen Schutz, sondern auch kulturelle Errungenschaften. So sind alle historischen Ortskerne als «Dorfzonen mit den entsprechenden Schutzbestimmungen» in den Bau- und Zonenreglementen bezeichnet. Wertvolle Einzelbauten sind zudem in den Inventaren und Plänen der Dienststelle für Hochbau, Denkmalpflege und Archäologie mit speziellen Bauvorschriften aufgeführt. Ernen und Mühlebach haben sogar einen Perimeter für «geschützte Dachlandschaften» festgelegt.

 
 

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